AGB BELLOMANIA RESORT

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BELLOMANIA FÜR Dienstleistungen

§ 1. Allgemeines

a. Die BELLOMANIA GmbH (im weiteren Verlauf hier: BE GmbH) betreibt DayCare-Einrichtungen für Hunde, Hundesalons, Hundehotels, Hundeschulen und Praxen für Hundeosteopathie. Der umseitige Vertrag berechtigt den Kunden, während seiner Laufzeit die jeweils vereinbarten Leistungen der BE GmbH unter Beachtung und Einhaltung der jeweiligen aktuellen Öffnungszeiten und nach Vorlage der jeweiligen Mitgliedskarte/ Transponder in Anspruch zu nehmen.
b. Den Anweisungen des Aufsichts- und Tierpflegepersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
c. Die BE GmbH ist verpflichtet, den am jeweiligen Standort der BE GmbH vereinbarten Platz des Hundes bereitzuhalten bzw. die jeweils vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt jedoch keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Eine Unterbringung des Hundes mit anderen Hunden sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Hunde liegt im Ermessen der BE GmbH unter Beachtung der Buchungen/ Wünsche des Kunden.
d. Die Leistungserbringung durch die BE GmbH erfolgt zu den vertraglich vereinbarten Zeiten. Eine Umbuchung der vereinbarten Leistungszeiten in den DayCare-Einrichtungen, den Hundesalons und den Hundeschulen der BE GmbH erfolgt kostenfrei, wenn diese innerhalb von 48 Stunden in Textform vom Kunden angemeldet wird. Eine kostenfreie Umbuchung in den DayCare-Einrichtungen ist nur innerhalb der laufenden Woche möglich. Wochenübergreifend kann eine Umbuchung aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen. Eine Umbuchung oder Stornierung in den Hundehotels des BE GmbH erfolgt kostenfrei, wenn diese der BE GmbH mehr als 7 Werktage vor dem gebuchten Termin in Textform angemeldet wird. Im Falle einer späteren Umbuchung oder Stornierung der vorgenannten Leistungen wird jeweils der volle Buchungsbetrag fällig.
e. Die Sozialverträglichkeit von Mensch und Hund ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen der BE GmbH. Für die Betreuung in den DayCare-Einrichtungen und Hundehotels der BE GmbH muss jeder Hund zunächst einen Probetag bestehen, an dem er seine Verträglichkeit mit den anderen Gruppenmitgliedern, sowohl Hunden als auch Menschen, nachweist. Besonderheiten der Verpflegung, Ernährung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes in die Einrichtungen der BE GmbH ausdrücklich anzugeben und schriftlich im Betreuungsvertrag festzuhalten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die anderen in der Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und deren Verletzungsfolgen.
f. Der Probetag wird individuell von BE GmbH mit dem Hundehalter festgelegt. BE GmbH behält sich das Recht vor, einen Hund abzulehnen, sowohl bei der Anmeldung als auch zu jedem Zeitpunkt während der Probezeit, bzw. einen bereits aufgenommenen Hund nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.
g. Vor Inanspruchnahme der Leistungen in den Einrichtungen der BE GmbH muss vor der erstmaligen Übergabe des Hundes dessen Impfpass vorgelegt werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Hundes nicht ausgeführt oder nachgewiesen sein, behält sich die BE GmbH vor, den Hund nicht aufzunehmen. Nach erfolgten Auffrischungsimpfungen muss der Impfpass umgehend erneut vorgelegt werden. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Hund zwei Mal im Jahr einer Entwurmungskur zu unterziehen oder durch eine aktuelle tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass der Hund wurmfrei ist. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, seinen Hund einem regelmäßigen Floh- und Zeckenschutz zu unterziehen.
h. Läufige Hündinnen können in den DayCare-Einrichtungen und den Hundehotels der BE GmbH nicht aufgenommen werden. Sollte eine Hündin während des Aufenthalts in vorgenannten Einrichtungen der BG GmbH läufig werden, so muss diese nach Benachrichtigung des Kunden umgehend – spätestens binnen 3 Stunden – abgeholt werden.
i. Sofern die BE GmbH in ihren DayCare-Einrichtungen und Hundeschulen Hundetrainings und eine damit verbundene Ausbildung der Hunde anbietet, schuldet die BE GmbH, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart ist, kein bestimmtes Werk. Dem Kunden ist bewusst, dass ein bestimmter Erfolg von der BE GmbH nicht geschuldet wird. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht nicht.
j. Sofern die BE GmbH in ihren Hundesalons Pflegebehandlungen anbietet, haftet die BE GmbH nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, der der Hund trotz Vorsichtsmaßnahmen während der Behandlungszeit entflieht und hieraus ein Schaden entsteht. Ferner entfällt die Haftung der BE GmbH in den Fällen, in denen durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen, oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes dieser während der Behandlung trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Der Hund ist vom Kunden unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Liegt ein von der BE GmbH zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist die BE GmbH zu zwei Nachbesserungen nach entsprechender Terminvereinbarung berechtigt, bevor Ersatz oder Zusatzkosten etc. vom Kunden geltend gemacht werden können. die BE GmbH übernimmt keine Haftung bei kundenspezifischen Hundehaarschnitten, sowie Behandlungen, die nicht dem FCI-Standard entsprechen.
k. Sofern die Behandlung in den Hundesalons und/ oder den Praxen für Hundeosteopathie der BE GmbH aufgrund des Verhaltens des Hundes, wie beispielsweise „beißen“, vorzeitig abgebrochen werden muss, ist dennoch der vereinbarte Preis zu zahlen. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt.
l. Nutzungsrechte und/ oder Mitgliedskarten/ Ausweise sind nicht übertragbar und gelten jeweils nur für den namentlich benannten Karteninhaber und seinen eingetragenen Hund sowie für die jeweiligen Einrichtungen am jeweiligen Standort der BE GmbH, für den die Leistungen gebucht wurden. Zuwiderhandlungen berechtigen die BE GmbH zur fristlosen Vertragskündigung und Forderung des Ersatzes des entstandenen Schadens.
m. Sofern für den Rücktransport des Hundes nach Ende der Leistungszeit kein Chauffeurservice vereinbart worden ist, verpflichtet sich der Kunde, seinen Hund pünktlich zum Ende der vereinbarten Leistungszeiten abzuholen. Im Falle einer verspäteten Abholung wird eine Verspätungsgebühr von 10,00 EUR pro 15 min für die notwendige weitere Verwahrung und Betreuung des Hundes fällig.


§ 2. Vertragsdauer/ Kündigung

a. Verträge über wiederkehrende Leistungen der BE GmbH werden nach Abstimmung der Parteien mit Wirkung ab dem 1. oder 15. eines Monats abgeschlossen. Je nach individueller Vereinbarung zwischen den Parteien gilt für diese Verträge eine erstmalige Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Die ordentliche Kündigung eines Vertrags ist während der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Das Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Zum Ende der Mindestlaufzeit und nach ihrem Ablauf kann ein Vertrag jederzeit mit monatlicher Kündigungsfrist zum 1. oder 15. des Folgemonats gekündigt werden, wobei sich die Wirkung der Kündigung nach dem Startdatum des jeweiligen Vertrages richtet: Verträge mit einem Startdatum zum 1. eines Monats können nur zum 1. gekündigt werden, Verträge mit einem Startdatum zum 15. eines Monats können nur zum 15. gekündigt werden. Kündigungen müssen stets in Textform erfolgen.
b. Während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist im Rahmen des DayCare Abonnements je nach verfügbaren Kapazitäten und nach vorheriger Absprache mit der BE GmbH eine Erhöhung der vereinbarten Betreuungstage möglich. Eine Reduzierung der vereinbarten Betreuungstage im Rahmen des DayCare Abonnements ist während er vereinbarten Mindestlaufzeit nicht möglich.
c. Im Rahmen des DayCare-Abonnements ist bis zu dreimal im Jahr eine Freistellung von den vereinbarten Betreuungszeiten jeweils einem Monat möglich. Im Falle einer Freistellung verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat. Die Anmeldung einer Freistellung muss jeweils mindestens 5 Werktage vor dem 01. oder 15. des Monats der Freistellung erfolgen, je nachdem, ob der Tag des Vertragsbeginns der 01. oder 15. eines Monats war.
d. Für den Fall einer fristlosen Kündigung des Vertrages durch die BE GmbH – beispielhaft wegen grob vertragswidrigem Verhalten – ist die BE GmbH berechtigt die ausstehenden Zahlungen sofort fällig zu stellen, um den ihr entstehenden und bereits entstandenen Schaden zu ersetzen.
e. Ferner ist die BE GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
I. höhere Gewalt oder andere von BE GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
II. die Betreuung unter Angabe irreführender oder falscher wesentlicher Tatsachen gebucht worden ist,
III. die BE GmbH begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb der BE GmbH und die Sicherheit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der BE GmbH zuzurechnen ist.
f. Die BE GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
g. Bei berechtigtem Rücktritt der BE GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
h. Für den Fall einer außerordentlichen Vertragsbeendigung berechnet die BE GmbH eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 49


§ 3. Verhinderungen

a. Kann der Kunde aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, die Einrichtungen und Dienstleistungen der BE GmbH nicht oder nur teilweise nutzen, trägt er dennoch die vertraglich vereinbarten Kosten.
b. Im Krankheitsfall des Hundes kann der Kunde ein fachärztliches Attest bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, und die versäumten Betreuungszeiten kostenfrei nachholen. Diese werden als Nachholtage im System der BE GmbH hinterlegt und können nach Anmeldung eingelöst werden. Die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung aufgrund der Erkrankung muss sich aus der vorgelegten ärztlichen Bescheinigung eindeutig ergeben. Der Kunde trägt weiterhin die laufenden Kosten bis zum Vertragsende. Die Nachholtage können nur während der Vertragslaufzeit eingelöst werden und müssen 48 Stunden zuvor in Textform angefragt werden.


§ 4. Lastschriftverfahren/ Abbuchung

a. Der Kunde ermächtigt die BE GmbH zum Einzug von einmaligen und/ oder laufenden Kosten und/oder Servicegebühren zur jeweiligen Fälligkeit per Lastschrift (Einzugsermächtigung).
b. Für Mahnungen im Falle des Zahlungsverzugs erhebt die BE GmbH zur Abdeckung des zusätzlichen administrativen Aufwandes eine Mahngebühr in Höhe von € 10 je Mahnung.
c. Im Falle einer Rücklastschrift des anfallenden Monatsbeitrages trägt der Kunde sämtliche anfallenden Gebühren, mindestens jedoch € 8,50 Rücklastschriftgebühren.
d. Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als zwei Monatsbeiträgen werden alle Beiträge des laufenden Vertrages insgesamt sofort fällig.


§ 5. Beiträge und Gebühren

a. Die BE GmbH behält sich vor, die monatlichen Beiträge geringfügig (maximal bis zu einem Betrag der 15 % Gesamtjahresbeitrags erreicht) anzupassen.


§ 6. Wirtschaftliche Verhältnisse 

a. Der Kunde versichert, bei Vertragsabschluss zahlungsfähig zu sein und sich in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen zu befinden, insbesondere keine Versicherung an Eides statt (private Zahlungsunfähigkeit) abgegeben- und auch kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet zu haben.


§ 7. Haftungsausschluss 

a. Für sämtliche, von Kunden, Mitgliedern oder Dritten mitgebrachten Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt die BE GmbH keinerlei Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Sofern die BE GmbH ihren Kunden Ablagefächer für die Dauer der Nutzung der jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung stellt, begründet dies keine Haftung für eventuell mitgebrachte Gegenstände.
b. Die BE GmbH haftet dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist eine Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Sofern die BE GmbH für die Verletzung von Kardinalspflichten haftet, ohne dass Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, ist die Haftung der BE GmbH auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Eintritt bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu rechnen war.
c. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Menschenleben, -Körper oder -Gesundheit.


§ 8. Versicherungen

a. Die Nutzung der Räumlichkeiten und der zur Verfügung stehenden Geräte und Einrichtungen sowie der Frei- und Ausflugsflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
b. Der Kunde haftet für Schäden an Personen, Mobiliaren, Sachen oder anderen Tieren, die von ihm oder seinem Hund verursacht wurden. Die BE GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die aus dem Freispiel der Hunde resultieren. Hier tritt die Haftpflichtversicherung des Kunden ein. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
c. Soweit Dritte BE GmbH für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch den untergebrachten Hund unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis BE GmbH von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass BE GmbH der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen ist. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt BE GmbH entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben.
d. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der BE GmbH, soweit deren Hunde oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch den untergebrachten Hund nehmen sollten.
e. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt der BE GmbH auch für solche Schäden, welche dem Personal der BE GmbH und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Hundes realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden der BE GmbH ist ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Die BE GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
f. Kommt es während des Aufenthaltes des Hundes zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (z.B. Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht der BE GmbH aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, den Hund schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist die BE GmbH im Interesse des Eigenschutzes ihres Personals berechtigt, das Tier in einer Einzelsuite unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.
g. BE GmbH ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Hundes bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Hund ereignen, verzichtet der Kunde, der insoweit seinen Hund auf eigenes Risiko zu BE GmbH verbringt, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber BE GmbH, die insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener Schuld oder grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden oder für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Hunde ergeben. BE GmbH haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Hundes, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. BE GmbH hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenem Hund.
h. Werden ein Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf vereinbart und gewünscht, übernimmt BE GmbH aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Hund und bezüglich Schäden, die durch den Hund verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, bei BE GmbH nachgewiesene, grob fahrlässige oder schuldhafte Pflichtverletzung entstanden sind.


§ 10. Tierärztliche Versorgung

a. Für den Fall einer unabdingbar notwendigen Notfallbehandlung bzw. absoluter Gefahr des in Verwahrung gegebenen Hundes, steht es im freien Ermessen der BE GmbH einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. BE GmbH wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die zum jeweiligen Standort der BE GmbH nächstgelegene Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Hundes zu beauftragen. Aufschiebbare Behandlungen sind hierbei ausdrücklich ausgeschlossen. Bei einer “ex-ante-Betrachtung” kommt es also darauf an, ob der Zustand des Tieres sich im Moment der Entscheidung objektiv als „Notfall“ einstufen ließ. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde BE GmbH im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und/ oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Hundes zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte. Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an BE GmbH die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Hundes herangetragen werden, ist die BE GmbH berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht binnen angemessener Zeit die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann.
b. Im Fall des Versterbens eines Hundes ist die BE GmbH zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.
c. Soweit die BE GmbH für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die BE GmbH von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung selber nicht hätte durchführen lassen.


§ 11. Mitgliedskarten/ Ausweise/ Transponder

a. Voraussetzung zur Nutzung der Räumlichkeiten und Dienstleistungen der BE GmbH ist die Vorlage einer gültigen Mitgliedskarte/ Transponder. Für deren Verlust oder eine Beschädigung der Karte haftet der Kunde mindestens mit einer Kostenpauschale in Höhe von Euro 10,- für den Aufwand einer Neuausstellung, sowie für deren Missbrauch soweit dies im Verschulden des Kunden liegt (beispielsweise bei Nichtaufklärung eines Verlustes).
b. Der Kunde verpflichtet sich zur Vorlage der Mitgliedskarte/ Transponder beim Betreten und Verlassen der Einrichtung zum Zwecke der Erfassung seines Besuchs.
c. Nach Vertragsende geht die Mitgliedskarte/ Transponder in das Eigentum des Kunden über.


§ 12. Hundeosteopathie

a. Im Falle der Nutzung der von der BE GmbH angebotenen Hundeosteopathie gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen, sofern zwischen dem Kunden und der BE GmbH nicht abweichendes vereinbart haben:
b. Zwischen der BE GmbH und dem Kunden kommt ein Behandlungsvertrag gem. §§ 611 ff. BGB zustande, wenn der Kunde das Hundeosteopathie-Angebot BE GmbH annimmt und sich an die Hundeosteotherapeuten der BE GmbH zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
c. Die Hundeosteotherapeuten der BELLOMANIA GmbH erbringen ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten (Hund) anwenden. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Kunde frei, nachdem er von den Hundeosteotherapeuten der BE GmbH über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Sicht umfassend informiert wurde. Soweit der Kunde nicht entscheidet oder entscheiden kann, sind die Hundeosteotherapeuten der BELLOMANIA GmbH befugt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Kundenwillen und Tierwohl entsprechen.
d. Von Hundeosteotherapeuten werden u.a. Methoden angewandt, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht als kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Ein Erfolg oder eine Heilung werden weder in Aussicht gestellt noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
e. Die Hundeosteotherapeuten der BE GmbH dürfen keine Krankeschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
f. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde nicht verpflichtet. Die Hundeosteotherapeuten der BE GmbH sind jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere dann, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
g. Die BE GmbH haftet nicht für die Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Kunden durch seine Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.
h. Die BE GmbH übernimmt keine Garantie für das Erreichen der Therapieziele. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seines Geschlechts und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
i. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von den Hundeosteotherapeuten vermittelten Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Behandlungen den optimalen Erfolg erzielen können.
j. Die BE GmbH hat für ihre Osteopathie-Dienstleistungen Anspruch auf eine Vergütung. Soweit diese nicht individuell zwischen der BE GmbH und dem Kunden vereinbart wird, gelten die in der Preisliste der BE GmbH genannten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für jede Behandlung
vom Kunden in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
k. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an der Person, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
l. Die BE GmbH behandelt die Daten des Kunden sowie des Tieres vertraulich und erteilt bezüglich der Beratung, Diagnose und Therapie sowie deren Begleitumstände Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft
im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass dieser zustimmen wird. Wenn die BE GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht.


§ 13. Elektronische Datenerfassung/ Datenschutz 

a. Die BE GmbH speichert und verarbeitet die Daten ihrer Kunden im Rahmen der gesetzliche Datenschutzbestimmungen. Datenschutzbeauftrage des Unternehmens sind die Geschäftsführer der jeweiligen Niederlassung der BE GmbH.


§ 14. Bildtechnische Aufzeichnungen/ Fotos/ Videos 

Die BE GmbH kann aus Sicherheitsgründen nicht- oder nur schwer einsehbare Bereiche der jeweiligen Anlage mit bildtechnischen Hilfs- und Aufzeichnungsmitteln (beispielsweise Videokameras) überwachen. Im Einzelfall können Aufnahmen im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen gespeichert und aufbewahrt werden, sofern dies zur Sicherheit der Mitglieder-, zur Sicherung der Einrichtung und/oder von Wertgegenständen-, sowie zur möglichen Aufklärung von Straftaten erforderlich sein kann.
b. Insofern Fotografien oder Videos zu Werbezwecken im laufenden Betreuungsbetrieb angefertigt werden, erfolgt dies stets nur nach vorherigem ausdrücklichen Einverständniss aller Beteiligten. Jede Nutzung von Bildmaterial wird im Einzelfall geregelt.
c. Darüber hinaus sind, aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte unserer Kunden, sowohl das Fotografieren oder Filmen, als auch Tonaufnahmen in den Räumlichkeiten der BE GmbH grundsätzlich untersagt und nur nach schriftlichem Einverständnis eines Geschäftsführers oder Prokuristen zulässig. Dies gilt insbesondere auch für sogenannte Tablets, Smartphones oder andere zur Aufzeichnung von Daten geeignete Geräte. Bei Zuwiderhandlung behält sich die BE GmbH Regressansprüche und darüber hinaus den Ersatz des erlittenen Schadens in voller Höhe ausdrücklich vor. Jegliche Form der stillschweigenden Billigung schließt die BE GmbH aus. Eine etwaige Genehmigung durch einen Mitarbeiter ist weder verbindlich noch wirksam.


§ 15. Salvatorische Klausel/ Schriftformerfordernisse 

a. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein und/oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht beeinträchtigt. Die Parteien vereinbaren für einen solchen Fall eine rechtlich zulässige Bestimmung, welche der unwirksam gewordenen Bestimmung sinngemäß und/oder wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
b. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen zu diesem Vertrag sind unwirksam. Jegliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, dies betrifft insbesondere auch eine Änderung des Schriftformerfordernisses einer Vertragsänderung selbst.


§ 16. Gerichtsstand/ Erfüllungsort 

a. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche gegen die BE GmbH ist das für die jeweilige Niederlassung zuständige Gericht.
b. Als Grundlage dieses Vertrages gilt deutsches Recht.